1. fränk.-bayerisches Schäferwagenhotel mit Baumbetten und Baumhäusern
Oberlauringer Str. 22
97633 Sulzfeld Leinach
Unsere AGB´s und unsere Hausordnung
Hausordnung des 1. fränk.-bayer. Schäferwagenhotels in 97633 Sulzfeld/Leinach
Wenn Sie bei uns buchen bzw. übernachten, akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen und unsere Hausordnung:
- Mit der von uns (1. fränkisches - bayerisches Schäferwagenhotel mit Baumbetten und Baumhäusern)
versendeten Buchungsbestätigung, tritt ein Mietvertrag mit Ihnen in Kraft. - Hunde bzw. Haustiere sind grundsätzlich erlaubt, müssen aber im Vorfeld mit uns abgeklärt sein. Bitte bringen Sie, wenn Sie in unseren Baumbetten übernachten, eine Schlafbox für Ihren Hund mit. HINWEIS FÜR ALLE HUNDEBESITZER: Es ist nicht erlaubt, Hunde bzw. Haustiere mit in die Betten zu nehmen. Sollten aber trotzdem Verunreinigungen durch Tierhaare in den Betten sein, stellen wir Ihnen die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung ! - Anreise ab 13:00 Uhr - Abreise bis 10:30 Uhr - Die Abrechnung bzw. die Gutscheinübergabe erfolgt am Abreisetag zwischen 09:30 Uhr und 10:00 Uhr im Büro. Herr Fahl oder ein/e Mitarbeiter /-in wird zu dieser Zeit vor Ort sein. - Sie sind berechtig Ihre Buchung auf andere Personen zu übertragen. - Bei Umbuchungen oder Rücktritt gelten folgende Bestimmungen: bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises Danach: 80 % des Reisepreises Bei Nichterscheinen und Stornierung am Reisebeginn 100 % - Die Nutzung unseres Swimmingpools erfolgt auf eigene Gefahr. (Eltern haften für Ihre Kinder) - Sie verpflichten sich, unsere Einrichtungen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Für mutwillige Zerstörungen haftet der Mieter im vollem Umfang. Schäden müssen unverzüglich an den Vermieter gemeldet werden. - Alkoholische und sonstige Getränke sind in der Sauna verboten. - Der Umgang mit offenen Feuer in den Wagen, Baumbetten oder Baumhaus ist verboten. - Das Rauchen in den Wagen, Baumbetten oder Baumhäusern ist verboten. Auf unserer Grill-Lounge und den Terrassen ist das Rauchen gestattet. - Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere anderen Gäste. - Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr
(in Zimmerlautstärke kann natürlich auch danach noch unsere Grill-Lounge, Feuerstellen und Sauna genutzt
werden)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag vom 1. fränk.-bayer. Schäferwagenhotel in 97633 Sulzfeld/Leinach
Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit 1. fränk.-bayer. Schäferwagenhotel in 97633 Sulzfeld/Leinach (nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen. 1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien 1.1 Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträgen über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen. 1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde. 1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per Email erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. 1.4 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsabschluss durch eine Vermittlungsstelle
(z.B. die örtliche Tourist-Information) vertreten lassen.
1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebotes an, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungs- betrieb oder sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.
1.6 Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus
dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten 2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebes
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für
die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde
seitens des Beherbergungsbetriebes nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht
seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die gebuchte Unterkunft wird vom
Leistungsträger am kompletten Anreisetag freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über
eine Nichtanreise zu informieren.
2.2 Leistungspflichten des Gastes Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten. 2.3 Preise und Preisanpassung Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb berechnete Preis erhöht und zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen. 2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die
Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder
Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast
und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine
Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb.
Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet
für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters. Verhalten des Tierbesitzers
auf der Hotelanlage siehe Hausordnung!
3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten 3.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-,
Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Kühlschrank) am Tage der Abreise unmittelbar an den
Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb
berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 % bis 30 % der Buchungssumme zu verlangen. Er ist
zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer
Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Rechnungen des
Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug,
wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast
Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auch diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtig, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins geltend zu machen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 5,00 Euro
erheben.
3.2 Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel In dem Beherbergungsbetrieb erfolgt die Zahlung nur per Überweisung oder in Bar. Eine Zahlung durch Kreditkarte, Schecks und EC-Karte kann nicht durchgeführt werden. 3.3 Aufrechnung Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern. 3.4 Sicherheiten
Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der
Beherbergungsbetrieb an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner
Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem
Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zu Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner
Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.
4. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise 4.1 Rücktritt des Gastes
Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem
Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von
Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen.
Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich
bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs um eine
anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur
anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der
Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden,
hat der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.
Bei Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises Danach: 80 % des Reisepreises Bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises
Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten,
wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es
bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat
oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen
vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beiträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der
geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des
Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. 4.2 Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebes Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb
der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach
den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung des Hotels nicht
endgültig bestätigt. Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine
vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.
Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw.
diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):
- die Nichterbringung einer fälligen Leistung - die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretenden Umstände - eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,
- die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des
Gastes oder des Zwecks oder
- wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Beherbergungsbetriebs herrührt. Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder
sonstige Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm
entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendung bleibt im Falle der berechtigten
Vertragsbeendigung unberührt.
5. Vorzeitige Vertragsbeendigung Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf
die volle Buchungssumme unberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines
gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in
Anspruch genommenen Leistungen bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen
zu unternehmen. Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.
6. Haftung 6.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen
Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb
die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Unberührt
bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel
übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf
die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
6.2 Haftung für eingebrachte Sachen
Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen,
also bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,-- €, sowie für Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten bis zu 800,-- €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der
Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§
703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten vorstehende Ziff. 6.1 Abs. 2
bis 4 entsprechend.
6.3 Parkplatzschäden Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Beherbergungsbetriebs entsteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. Ziff. 6.1 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend. 6.4 Post und Warensendungen
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der
Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
7. Verjährung 7.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetriebs, gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung - verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln. 7.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen und dem Beherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 7.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8. Datenschutz 8.1 Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchung des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet. 8.2 Der Gast hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. 8.3 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zu Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben. 8.4 Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für
Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von
Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit
formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.
9. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen
allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.3 Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben. 9.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen,
die nach Ausschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend. 9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
1. bayerisch-fränkisches Schäferwagen- und Baumhaushotel